Tafelgrundsätze :: Präambel + 8 Grundsatzregeln

Präambel

Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss.
Die Jülicher Tafel  bemüht sich hier um einen Ausgleich.
Ziel der Jülicher Tafel ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen. 

Grundsatz 1

Die Jülicher Tafel sammelt überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und gibt diese an Bedürftige ab.
 
Durchführungsbestimmung:

  1. Die Jülicher Tafel kann auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben.
  2. Der Schwerpunkt liegt auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln.
  3. Die Abgabe erfolgt gegen einen geringen Kostenbeitrag,der pro Haushalt und Ausgabe berechnet wird.
  4. Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53.
  5. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes. 

Grundsatz 2

Die Arbeit der Jülicher Tafel ist ehrenamtlich und kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch verschieden finanzierte und geförderte Mitarbeiter. 

Grundsatz 3

Die Arbeit der Jülicher Tafel wird durch Spenden, Förderer und Sponsoren unterstützt. 

Grundsatz 4

Die Jülicher Tafel arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.
Die Jülicher Tafel hilft allen Menschen, die der Hilfe bedürfen. 

Grundsatz 5

Der Name "Tafel" ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt.
 
Durchführungsbestimmung: 

  1. Die Bezeichnung des Vereins ist Jülicher Tafel e.V.
  2. Der Name Jülicher Tafel wurde schriftlich beim Bundesverband Deutsche Tafel e.V. beantragt und wurde von diesem für unser konkretes Tafelprojekt in Jülich vergeben.

Grundsatz 6

Die Arbeit der Jülicher Tafel erstreckt sich überwiegend auf den Altkreis Jülich. Die Jülicher Tafel respektiert den Gebietsschutz und konkurriert nicht mit anderen Tafelprojekten, wie beispielsweise der Tafel in Düren oder Eschweiler. 
 
Durchführungsbestimmung: 

  1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafelarbeit, z. B. bei einer Tafelneugründung im näheren Umkreis streben wir eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Bedürftigen vor Ort an.
  2. Die Jülicher Tafel tauscht regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus. Die Tafeln helfen einander mit dem Ziel, die lokale Tafelarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. 

Grundsatz 7

Die Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Jülicher Tafel hat durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafelgrundsätze erklärt. 

Grundsatz 8

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafelgrundsätze.
Bei Nichteinhaltung der Tafelgrundsätze beantragt der Bundesverband in Abstimmung mit dem zuständigen Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens "Tafel" und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Deutsche Tafel e.V.