Die Tafelgrundsätze

Die Mitglieds-Tafeln der Tafel Deutschland e.V. verpflichten sich, folgende acht Grundsätze bei ihrer Arbeit einzuhalten:

 

Präambel

Nicht alle Menschen können sich eine ausgewogene Ernährung leisten – und gleichzeitig werden Unmengen an Lebensmitteln verschwendet. Die Tafeln in Deutschland schaffen einen Ausgleich. Ziel ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

Grundsatz 1

Die Tafel Jülich sammelt überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und gibt diese an armutsbetroffene Menschen ab.
 
Durchführungsbestimmung:

  1. Die Tafel Jülich kann auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben.
  2. Der Schwerpunkt liegt auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln.
  3. Die Abgabe erfolgt gegen einen geringen Kostenbeitrag, der pro Haushalt und Ausgabe berechnet wird.
  4. Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53.
  5. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes. 

Grundsatz 2

Die Arbeit der Tafel Jülich ist ehrenamtlich und kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch verschieden finanzierte und geförderte Mitarbeiter. 

Grundsatz 3

Die Arbeit der Tafel Jülich wird durch Spenden, Förderer und Sponsoren unterstützt. Der Kauf von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn er durch die Spenderinnen und Spender erfolgt und an die Tafeln weitergegeben wird (Sachspende) und/oder für Projekte und Anlässe (z.B. Kinder-, Senior-Projekte, Weihnachtsfeier, Tafel-Tag) genutzt wird.

Grundsatz 4

Die Tafel Jülich arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen und unterstützt alle Menschen, die der Hilfe bedürfen. 

Grundsatz 5

Der Name "Tafel" ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt.
 
Durchführungsbestimmung: 

  1. Die Bezeichnung des Vereins ist Tafel Jülich - Jülicher Tafel e.V.
  2. Diese Bezeichnung wurde schriftlich beim Bundesverband Tafel Deutschland e.V. beantragt und wurde von diesem für unser konkretes Tafelprojekt in Jülich vergeben.

Grundsatz 6

Die Arbeit der Tafel Jülich erstreckt sich überwiegend auf den Altkreis Jülich. Sie respektiert den Gebietsschutz und konkurriert nicht mit anderen Tafelprojekten, wie beispielsweise der Tafeln in Düren oder Langerwehe. 
 
Durchführungsbestimmung: 

  1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafelarbeit, z. B. bei einer Tafelneugründung im näheren Umkreis streben wir eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Bedürftigen vor Ort an.
  2. Die Tafel Jülich tauscht regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus. Die Tafeln helfen einander mit dem Ziel, die lokale Tafelarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. 

Grundsatz 7

Die Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Tafel Deutschland e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Tafel Jülich hat durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafelgrundsätze erklärt. 

Grundsatz 8

Der Bundesverband Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafelgrundsätze.
Bei Nichteinhaltung der Tafelgrundsätze beantragt der Bundesverband in Abstimmung mit dem zuständigen Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens "Tafel" und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Deutschland Tafel e.V.