Kundenausweis

Informationen zur Beantragung

Um in unserem Laden einkaufen zu können, müssen Sie einen Kundenausweis beantragen. Zur Feststellung der Bedürftigkeit benötigen wir folgende Unterlagen:

  • aktueller Sozialhilfebescheid
  • SGB II Bescheinigung
  • SGB XII Bescheinigung
  • Rentenbescheid (bei geringer Rente)

Zuständigkeitsgebiete

Die Jülicher Tafel ist für folgende Gebiete zuständig:

  • Stadt Jülich mit Altenburg, Barmen, Broich, Bourheim, Güsten, Kirchberg, Koslar, Mersch, Merzenhausen, Pattern, Stetternich und Welldorf
  • Stadt Linnich mit Boslar, Ederen, Floßdorf, Gereonsweiler, Gevenich, Glimbach, Hottorf, Kofferen, Körenzig, Rurdorf, Tetz und Welz
  • Gemeinde Titz
  • Gemeinde Niederzier
  • Gemeinde Inden: Nur Schophoven (Versorgung der restlichen Gemeinde durch Langerweher Tafel)
  • Gemeinde Aldenhoven: Versorgung durch die Evangelische Kirchengemeinde Aldenhoven
  • Grenze zur Dürener Tafel ist die A4

Kundenbürozeit:

Mo. und Mi. jeweils von 10 bis 12 Uhr.

Der Kundenausweis ist personenbezogen und somit nicht auf Andere übertragbar!

Falsche Angaben erfüllen den Straftatbestand eines Betrugs.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass es Mitmenschen gibt, die z.B. aus Schamgefühl nicht den Weg zu uns finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir kommen gerne auch persönlich zu Ihnen und füllen den Antrag gemeinsam bei Ihnen zu Hause aus.