Bundesfreiwilligendienst bei der Jülicher Tafel

Aktuelle Information:

Ab sofort können wir wieder Verträge für den Bundesfreiwilligendienst abschließen. Bei den Tafeln ist die Vertragsdauer für maximal 12 Monate möglich.

Komm in unser Team – werde BuFDi bei uns

Die Jülicher Tafel ist seit 2012 durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Insgesamt wurden uns 8 BFD-Stellen bewilligt.

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. ist als Zentralstelle dafür verantwortlich, dass der BFD in den Einrichtungen der Tafeln ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Träger daran mitwirken. Er verwaltet das gesamte Kontingent aller BFD-Stellen.

Was ist der Bundesfreiwilligendienst (nachfolgend BFD genannt)?        

Der BFD ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Freiwilliges Engagement lohnt sich: Als Freiwillige oder Freiwilliger sammeln Sie wertvolle Lebenserfahrung.

Der BFD ist ein Projekt zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements: er schafft einen neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland und ermöglicht vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit.

Wer kann BuFDi werden?

Im BFD kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat: Menschen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland mit in der Regel mit 16, bei der Jülicher Tafel jedoch erst mit 18), Männer und Frauen. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

Egal ob Sie Hausfrau, Rentner, Schüler oder Student sind, und auch wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind bzw. Empfänger von Grundsicherung (SGB II und SGB XII) sind, können Sie einen BFD ableisten.

Tipp: Sie können Ihre Wartezeit auf einen Studienplatz sinnvoll als BuFDi nutzen.

Wie lange dauert der BFD?

In der Regel dauert der BFD zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.

Bei den Tafeln ist ein BFD für maximal 18 Monate möglich.

Beim BFD handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Die reguläre wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei unter 27 jährigen 35 Stunden und bei über 27 jährigen BuFDi’s 32 Stunden, jedoch mit der Möglichkeit auch in Teilzeit ab mindestens 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten.

Was bedeutet pädagogische Begleitung?

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. ist speziell für die Gestaltung und Organisation der pädagogischen Begleitung zuständig. Ziel ist es soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

Der BFD überwindet Grenzen: bei Alter, Herkunft, Status und Geschlecht. Alle Freiwilligen eint die Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Diese Motivation ist Voraussetzung für unsere Bildungsarbeit.

Die Seminararbeit ist zentraler Bestandteil der pädagogischen Begleitung und gehört verbindlich zum BFD.

Für den BFD bei den Tafeln bedeutet dies:

Über 27 Jahre : Modul 1 + Modul 2 = 12 Tage

Unter 27 Jahre: Modul 1 + Modul 2 + Modul 3 + Modul 4 = 25 Tage

Unsere Demokratie ist angewiesen auf engagierte, aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger, die sich selbstbewusst und verantwortungsvoll in Politik und Gesellschaft einbringen. Daher ist für alle Freiwilligen im BFD das Seminar zur politischen Bildung an einem Bildungszentrum des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben fester Bestandteil des Bildungsprogramms.

Die Durchführung der Module findet in unterschiedlichen Seminaren statt. Die Teilnahme an den Seminaren ist verpflichtend und wird als Dienstzeit berechnet. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung während der Seminare werden von der Einsatzstelle bzw. vom Bundesamt übernommen.

Wie werde ich BuFDi bei der Jülicher Tafel?

Bewerben Sie sich am besten mit einer kurzen E-Mail. Dann haben wir Ihre Kontaktdaten und können im Anschluss einen Vorstellungstermin mit Ihnen vereinbaren.

Gerne können Interessenten zur Probe arbeiten um unsere Arbeitsabläufe zu verstehen und kennen zu lernen.

Der Beginn des BFD ist zu verschiedenen Zeiten im Jahr möglich und wird, ebenso wie die Fristen zur Antragstellung, von unserem Bundesverband festgelegt.

Zur Antragstellung gehört unter anderem eine „Vereinbarung“ die zwischen dem Freiwilligen, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dem Bundesverband Deutsche Tafel e.V. und der Jülicher Tafel e.V. als Einsatzstelle unterzeichnet wird.

Die Vereinbarung ist gleich zu setzen einem Arbeitsvertrag und regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Freiwilligen, sowie der Einsatzstelle, die Höhe des monatlichen Taschengeldes, die Höhe der Sozialversicherung, den Urlaubsanspruch, die Probezeit und das Ende des BFD.

Übrigens: Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der/dem Freiwilligen und der Einsatzstelle durch das Bundesamt jederzeit aufgelöst werden (z.B. aufgrund eines vorliegenden Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags).

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Setzen Sie sich gerne über das Kontaktformular auf unserer Homepage mit uns in Verbindung.