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Kundenausweis

Informationen zur Beantragung

Bevor Sie in unserem Laden einkaufen können, müssen Sie bei uns einen nicht übertragbaren Kundenausweis im Büro beantragen, mit dem nur Sie persönlich zum Einkauf berechtigt sind.

Bürozeit:

Mo. Mi. Fr. jeweils von 10 bis 12 Uhr.

Mit der Beantragung unterzeichnen Sie eine Erklärung, mit der Sie rechtsverbindlich versichern, dass Sie zum von uns unterstützten Personenkreis gehören und dass Sie bereit und in der Lage sind, dies durch Vorlage entsprechender Unterlagen ( Sozialhilfebescheid, Lohnsteuerbescheid, ALG II - Bescheid o.ä. ) nachzuweisen.

Sie erklären ebenfalls, dass Sie nur für Ihren eigenen Bedarf einkaufen und die Kundenkarte zurückgeben, wenn Sie nicht mehr zum berechtigten Kundenkreis gehören. Falsche Angaben erfüllen den Straftatbestand einer Falschaussage.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass es Mitmenschen gibt, die z.B. aus Schamgefühl nicht den Weg zu uns finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir kommen gerne auch persönlich zu Ihnen und füllen den Antrag gemeinsam bei Ihnen zu Hause aus.